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Die Rürup Rente (Basisrente)
Mit der Basis- Rüruprente Steuern sparen!
Die Beiträge zur Basisrente können Sie in der Ansparphase steuerlich
geltend machen. Ledige können für das Jahr 2010 ca. 6.742 €,
Verheiratete ca. 13.465 Euro vom Finanzamt zurückholen.
Die Vorteile der Basis-Rüruprente:
- Hohe Steuerrückerstattungen
- Hohe Rentenzahlungen mit jährlicher Anpassung
- Pfändungsschutz, nach §851c ZPO
- Nachgelagerte Versteuerung der Rente (erst im Rentenalter)
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Warum ist eine Basisrente so attraktiv?
Die Basisrente ist neben den berufsständigen Versorgungswerken, der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterskasse der Landwirte der ersten Schicht des Alterseinkünftegesetzes zugehörig, der Basisvorsorge.
Das Kernelement dieser Basisvorsorge ist die nachgelagerte Besteuerung der Basisrente, die stufenweise bis zum Jahr 2040 angepasst wird. Grundsätzlich unterliegt die Rürup Rente im Alter der Einkommensteuerpflicht, mit dem dann gültigen (meist niedrigerem) persönlichen Steuersatz.
Im Gegenzug werden die Beiträge zur Rürup Rente in der Ansparphase erheblich gefördert. Steuergeschenke in der Ansparphase reduzieren den Eigenbeitrag und erhöhen die Rente im Alter. Die Vorteile der Basisrente liegen genau hier: im Steuervorteil. Die investierten Prämien sind steuerlich absetzbar.
Die steuerlich absetzbaren Prämienanteile betrugen im Jahr 2005 genau 60%. Jährlich um 2 % ansteigend, erreichen die Prämien im Jahre 2025 die volle 100%ige Absetzbarkeit. Ledige Basisrenten-Sparer können dann den 20.000 € hohen Maximalbetrag voll vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Zusammen veranlagte Ehegatten können dann jährlich bis zu 40.000 € geltend machen.
Mit der Rürup-Rente kann privat eine kapitalgedeckte zusätzlich Rente aufgebaut werden. Der Gesetzgeber hat deshalb entschieden, dass diese Rentenform weder abgetreten, verkauft, oder vorzeitig gekündigt werden kann. Eine vorzeitige Pfändung oder Verwertung des Kapitals würde dem widersprechen. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil für alle Selbständigen und Freiberufler.
Für den Todesfall können laut Gesetz der aktuelle Ehegatte oder versorgungsberechtigte Kinder mit einer Hinterbliebenenrente begünstigt werden. Die Ehegatten erhalten eine lebenslangen Hinterbliebenenrente, während die Kinder eine abgekürzte Leibrente erhalten. Der Verstorbene hinterlässt sein Basisrenten Kapital der Versichertengemeinschaft, sofern weder versorgungsberechtigte Kinder, noch Ehepartner hinterlassen werden.
Zusätzliche Einschlüsse von sinnvollen Absicherungsoptionen sind möglich. So können gegen einen geringen Beitrag zusätzliche Beitragsbefreiungsoptionen bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eingeschlossen werden. Eine angemessene Berufsunfähigkeitsrente ist ebenfalls denkbar. Allerdings dürfen die Zusatzbausteine insgesamt nicht überwiegen. Der hierfür notwendige Prämienanteil darf 49 % der Beiträge nicht übersteigen.
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