FAQ
Bis zu welchem Betrag werden Versicherungsbeiträge steuerlich berücksichtigt ?
Answer
Sonderausgabenabzug
Der neu geschaffene Sonderausgabenabzug beträgt für Ledige 20.000 Euro bzw. für Verheiratete 40.000 Euro. Für 2009 sind hiervon 68% vom zu versteuernden Einkommen abziehbar. Dieser Anteil steigert sich jährlich um 2%. Im Jahre 2025 sind dann die Beiträge zu 100 % absetzbar. Dieser Betrag wird bei Arbeitnehmern allerdings um den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt - vergleichbares gilt auch für Freiberufler, die in ein Versorgungswerk einzahlen.
Rürup Rente Beamte
Auch bei Beamten und anderen Personen, die einen Anspruch ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistung haben, wird eine Kürzung um einen fiktiven Arbeitgeberanteil vorgenommen.
Rürup Rechner: Steuerersparnis Beispiel
Für einen ledigen Angestellten, der über der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung verdient, ist 2009 ein Beitrag von maximal 7.105 EUR (West) und von maximal 9.134 EUR (Ost) steuerlich absetzbar. Die maximale Steuerersparnis beträgt dann knapp über ca. 3.410 EUR (West) und ca.4.385 EUR (Ost) beim Höchststeuersatz incl. Soli und Kirchensteuer.