FAQ
Welche Formen der Basisversorgung gibt es?
Answer
1. Schicht des AltEinkG: Basisversorgung (Ruerup)
Der Basisversorgung werden Versicherungsformen zugerechnet, bei denen die - i.d.R. durch Zahlung von Beiträgen - erworbenen Ansprüche nicht vererbbar, veräußerbar, beleihbar, kapitalisierbar und übertragbar sind. Die Leistung besteht bei der Basisversorgung aus einer monatlichen Leibrente, die nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen darf. Absicherungen (Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeitsrente oder Hinterbliebenabsicherung) sind grundsätzlich möglich und bei bestimmten Formen sogar obligatorisch. Es lässt sich feststellen, dass die Basisversorgung eng an die gesetzl. Rentenversicherung angelehnt ist.
- Formen der Basisversorgung:
- gesetzliche Rentenversicherung
- Beamtenversorgung (Beamtenpensionen)
- berufsständische Versorgungen
- private Rentenversicherungen (Basisversorgung / Rürup-Rente)
Ihr Kay Lüders
