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Kay Lüders Rürup RenteIhr Kay Lüders
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)

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Rürup Rente (Basisrente) Steuer

Der Steuerbonus der Rürup Rente (Basisrente)

Für Rürup-Verträge können in der Ansparphase die gezahlten Beiträge das zu versteuernde Einkommen kräftig absenken. Ab der Rentenphase sind die monatlichen Rentenzahlungen dann unterschiedlich steuerpflichtig.

Erst ab einem Rentenbeginn ab 2040 sind die Renten zu 100 Prozent steuerpflichtig. Zur Gegenfinanzierung wirken sich schon die Jahresbeiträge ab 2025 zu 100% steuermindernd aus.

Im Jahre 2013 können Rürup-Investoren 76 Prozent der Beiträge, maximal 15.200 Euro (bei Verheirateten 30.400 Euro) geltend machen und zwar im Rahmen der Sonderausgaben. Bis 2025 steigt der Prozentsatz um jeweils zwei Prozentpunkte jährlich an. Der Höchstbetrag steigt somit also kontinuierlich an. Für Arbeitnehmer gelten jedoch noch Einschränkungen, die zu beachten sind:

Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern vermindert sich der Höchstbetrag um die Arbeitgeberanteile sowie den steuerlich berücksichtigungsfähigen Arbeitnehmerbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Der Höchstbetrag wird bei Beamten um einen fiktiven Abzug des Bruttogehalts (2013: 18,9 Prozent) vermindert.

Basisrente Rechner - Ein Beispiel:

Bei 60.000 Euro Bruttoarbeitseinkommen können allein stehende Arbeitnehmer in 2013 maximal für Rürup-Basisrentenbeiträge steuerbegünstigt ausgeben (=76% Prämienvolumen) West=8.660 € im Osten ebenfalls 8.660 €

Wer die erste Rentenzahlung im Jahre 2007 erhielt, muss nur 54 Prozent der Monatsrente versteuern. Der Besteuerungsanteil steigt bis 2020 um jährlich zwei Prozentpunkte an, ab 2021 steigt der steuerliche Besteuerungsanteil nur um einen Prozentpunkt pro Jahr an. Ab 2040 werden dann letztendlich 100 % der Monatsrente steuerpflichtig.

Steuerbonus als Anreiz

Der Vorsorgebaustein Rürup-Basisrenten-Police, Namenspatron ist der Wirtschaftsweise und Ökonomieprofessor Bert Rürup, ist eine kapitalbildende private Rentenversicherung. Die Tarife der privaten Rürup-Renten sind der gesetzlichen Rente nachgebildet ist. Anreiz des neuen Produkts ist der Steuerbonus. Der Fiskus erhebt dafür später bei den Rentenauszahlungen seinen Obolus.

Die Auszahlung erfolgt erst ab dem 62. Lebensjahr

Strenge Anforderungen wurden an das neue Rürup-Produkt gestellt: Es muss eine lebenslange Rentenzahlungen erbringen und darf nicht vor nicht mehr vor dem 62. Lebensjahr abrufbar sein. Die Rentenversicherung ist mit Pfändungsschutz, nach §851c ZPO konzipiert worden und ist zudem weder übertragbar, vererblich noch beleihbar. Eine Veräußerung oder Kapitalisierung (einmalige Kapitalauszahlung) ist ebenfalls nicht möglich.

 
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