Stichwortverzeichnis Rürup Rente Glossar Basisrente FAQ
Es sind 113 Einträge im Lexikon.A
- Abfindung
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Eine Kapital Abfindung innerhalb einer Basisrente ist nicht vorgesehen. Die Basisrente wird als lebenslange Leibrentenzahlung ausgezahlt. Nur bei geringen Rentenansprüchen (unter 25€ mtl.), kann auch eine einmalige Abfindung gezahlt werden. Bis zu einer 30%-igen Abfindung können Riester Sparer erhalten.
- Abfindung Altersvorsorge
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Sollten Arbeitnehmer aufgrund einer Entlassungswelle eine Abfindung erhalten, erhöht diese regelmäßig das zu versteuernde Einkommen, im Jahr der Abfindungszahlung. Diese Abfindung kann innerhalb einer Rürup-/Basisrente genutzt werden, um einen größtmöglichen Sonderausgabenabzug zu erhalten. Dadurch kann die Steuerlast erheblich gesenkt werden.
- Abrufoption
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Basisrenten-Verträge beinhalten eine Abrufoption. Diese Abrufoption sieht vor, dass Versicherungsnehmer trotz länger laufenden Beitragszahlungen, ab dem 60. Lebensjahr die Basisrente vorzeitig abrufen können. Diese Abrufoptionen sind beitragsfrei und ziehen keine Stornoabzüge bei vorzeitigem Abruf nach sich.
- Abschlusskosten
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Es werden Abschlusskosten bei der Beantragung einer Basisrente fällig. Die Abschlusskosten werden derzeit in Prozent der zu zahlenden Gesamtbeiträge angegeben. Ab 2008 werden die Abschlusskosten in direkten Euro Beträgen angegeben. Abschlusskosten entstehen durch die Schulungen der Vermittler, drucken von Produkt- und Tarifunterlagen und der Deckung der Beratungskosten von Mandanten.
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
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Die allgemeinen Versicherungsbedingungen auch AVB´s genannt, liegen allen Basisrentenabschlüssen zugrunde. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen wurden im Rahmen der Neuordnung des VVG geändert bzw. neu geordnet. Die neuen allgemeinen Versicherungsbedingungen wurden überarbeitet und die Verbraucherrechte gestärkt. In den neu eingeführten Produktinformationsblättern, wird der Kunde in leicht verständlichen "Versicherungsdeutsch" über die wesentlichen Produktmerkmalen informiert.
- Altersrente
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Neben der gesetzlichen Altersrente gibt es die private Altersrente und die betriebliche Altersrente. Wesentlicher Unterschied zwischen der gesetzlichen Altersrente und der privaten - bzw. betrieblichen Altersrente liegt in der Anlageform. Während die gesetzliche Altersrente im Umlageverfahren aufgelegt ist, wird die Privat - und Betriebsrente im Kapitaldeckungsverfahren betrieben.
- Altersvorsorge Beitragsvergleich
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Ein Altersvorsorge Beitragsvergleich zeigt die optimalen Durchführungswege auf. Der Altersvorsorge Beitragsvergleich prüft die private und betriebliche Altersvorsorge auf Renditeunterschiede. Im Rahmen eines Altersvorsorge Beitragsvergleich werden die Produkte aus den Schichten 1-3 gegenübergestellt. Siehe auch: Schichtenmodelle.
- Altersvorsorge Fonds
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Altersvorsorge-Fonds sind Fonds, die speziell auf Altersvorsorge ausgerichtet sind. Es wird auf kurzfristige Anlageerfolge verzichtet, um langfristig stabile Erträge zu erwirtschaften. Altersvorsorge-Fonds sind im Verkauf von Altersvorsorge-Produkte nicht unbedingt ein Renner, da innerhalb einer Basisrente oftmals eine Auswahl von ausgewählten Fonds eine ausreichend gute Risikomischung erzielen. Eine geschickte Auswahl von gut gemanagten Einzelfonds kann teilweise erfolgreicher sein.
- Altersvorsorge Ruerup Rente
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Die Altersvorsorge durch eine Rürup Rente ist besonders für Selbständige und Freiberufler interessant. Die Altersvorsorge durch eine Rürup-Rente wird insbesondere durch Steuervorteile gefördert. Innerhalb einer Altersvorsorge durch Rürup Renten, wird ein großzügiger Sonderausgabenabzug gewährt. Die nachgelagerte Versteuerung im Alter, mit einem meist deutlich geringerem Spitzensteuersatz, rundet die Vorteile ab.
- Altersvorsorgevermoegen vererben
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Das Altersvorsorgevermögen kann vererbt werden. Ist der Versicherungsnehmer verheiratet, kann durch eine Zusatzklausel das Altersvorsorgevermögen sinnvoll vererbt werden. Altersvorsorgevermögen kann an die Ehegatten oder Kinder unter 25 Jahren vererbt werden. Aus einer Basisrente erfolgt die Hinterbliebenenrente in Form einer Leibrentenzahlung. Ledige können mit einer separaten Risikolebensversicherung eine Begünstigung zugunsten des Lebenspartners einrichten.
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Ihr Kay Lüders
