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Kay Lüders Rürup RenteIhr Kay Lüders
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)

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Schlagwort Wolke

Warum eine Rürup-Rente?

Es gibt viele gute Gründe sich für eine Rürup-Rente zu entscheiden:

  1. Die Rürup-Rentenverträge enthalten eine garantierte Verzinsung von 2,25% auf das Deckungskapital. Zusätzlich erwirtschaften die Versicherer Überschüsse, die den Versicherten ebenfalls zufließen. Laufende Überschüsse erhöhen in der Rentenphase die laufenden Rentenzahlungen (dynamische oder teildynamische Renten).
  2. Die Basisrentenverträge bieten die Möglichkeit der unregelmäßigen Einzahlungen, was besonders den Selbständigen und Freiberuflern entgegenkommt. Alleinstehende können bis zu 20.000 € p.a. anlegen. Verheiratete können das Doppelte anlegen. In diesen Größenordnungen lassen sich bedarfsgerechte Rentenauszahlungen im Alter darstellen.
  3. Besonders flexibel gestaltet sich der Rentenbeginn. Rentenauszahlung sind schon ab dem 60. Lebensjahr möglich. Ein ideales Produkt für alle die schon ab 60. beruflich im Betrieb kürzer treten wollen und den Verdienstausfall mit einer Basisrentenversorgung auffangen möchten.
  4. Durch die sichere Anlagepolitik der deutschen Lebensversicherer, die ja bekanntlich vom Bundesaufsichtsamt für Finanzen kontrolliert werden, können lebenslange Rentenauszahlungen garantiert werden.
  5. Die Basisrente werden steuerlich sehr hoch gefördert. Die Steuervorteile sind für Selbstständige/Freiberufler und Arbeitnehmer die Ihre Vorsorgeaufwendungen bereits ausgeschöpft haben sehr attraktiv. Im Jahr 2009 können 68% der eingezahlten Basisrentenprämien (Ledige bis 20.000€/Verheiratete bis 40.000€ - bei Arbeitnehmern abzüglich der AG-Anteile zur Sozialversicherung)steuerlich geltend gemacht werden. Diese Förderung steigt jährlich um weitere 2% an, bis die 100% Grenze erreicht sind.
  6. Als Zusatzbaustein kann ein Todesfallschutz eingebaut werden, der die Versorgung des hinterbliebenen Ehegatten sicherstellt. Ebenfalls möglich und empfehlenswert ist der Einbau einer Beitragsbefreiung und Rentenzahlung im Falle einer Berufsunfähigkeit. BU-Prämien sind somit steuerlich absetzbar, solang der BU-Prämienanteil max. 49% der Gesamtprämie nicht übersteigt.
  7. Besonders hervorhebenswert ist der Schutz vor Pfändung, nach §851c ZPO. Selbständige und Freiberufler werden nun im Falle einer Insolvenz nicht mehr um die Früchte Ihrer über Jahre hinweg aufgebauten Altersvorsorge gebracht.
  8. Werden oder müssen Leistungen der Sozialämter in Anspruch genommen werden, kann auch das Sozialamt nicht mehr an die eingezahlten Gelder heran. Somit ist die Basisrente Hartz IV sicher.
 
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